Sitzung: 09.03.2022 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2022/Amt 51/00154
Der Tagesordnungspunkt wurde vom Vorsitzenden verlesen und erläutert.
Ohne Wortmeldungen erging sodann folgender
Beschluss:
Die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder im Gebiet der Stadt Heinsberg werden für das Kindergartenjahr 2022/2023 von allen Zweckbindungen für Plätze, die aus einer Investitionsförderung nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder und dem Kinderbildungsgesetz im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, im Sinne des § 55 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) befreit.
Da eine größere Anzahl von Ü3-Kindern aufgrund von Zurückstellungen nicht in die Grundschule wechseln, sind die Träger, die aufgrund einer U3-Investitionsförderung einer Zweckbindung bezüglich der Belegung unterliegen, nicht in der Lage, die Auflagen der Zweckbindung zu erfüllen.
§ 55 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) eröffnet dem Jugendamt die Möglichkeit, die Zweckbindung für ein Kindergartenjahr auszusetzen. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss des Jugendhilfeausschusses.