Sitzung: 13.01.2016 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2
Vorlage: 2015/Amt 40/00185
Beschlussvorschlag:
Es
wird beschlossen, die 15 Eingangsklassen an den städtischen Grundschulen im
Schuljahr 2016/2017 entsprechend dem Vorschlag wie folgt zu verteilen:
Grundschule Eingangsklassen
Grundschulverbund
Heinsberg-Unterbruch: 4
Grundschulverbund
Grebben-Schafhausen: 2
Kath.
Grundschule Oberbruch: 2
Kath.
Grundschule Dremmen: 1
Gem.-Grundschule
Randerath-Porselen: 1
Kath.
Grundschule Straeten: 1
Kath.
Grundschule Kirchhoven: 2
Grundschulverbund Karken-Kempen: 2
Kurze sachliche Darstellung und Begründung:
Durch
das am 22.11.2012 in Kraft getretene 8. Schulrechtsänderungsgesetz haben sich
Neuregelungen für die Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen ergeben, die
seit dem Schuljahr 2014/2015 umgesetzt werden müssen.
Nach
§ 46 Abs. 3 Schulgesetz legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze
für die zu bildenden Eingangsklassen die Zahl und die Verteilung der
Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Er kann die Zahl der in
den Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler einer Grundschule
oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene
Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist oder besondere
Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen.
Vor
diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Heinsberg in seiner Sitzung am 4. September
2013 beschlossen, für die Grundschulen mit einem hohen Migrantenanteil oder
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Klassengrößen der
Eingangsklassen möglichst auf 23 Schülerinnen und Schüler zu begrenzen.
Das
Verfahren zur Bestimmung dieser Höchstgrenze für die zu bildenden
Eingangsklassen (Kommunale
Klassenrichtzahl) ist in der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz geregelt. Diese ist bis zum 15.
Januar eines Jahres für das darauf folgende Schuljahr zu ermitteln und ergibt sich,
indem die Zahl der angemeldeten Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen
aller städtischen Grundschulen durch 23 geteilt wird. Ist der Rechenwert
kleiner als 15, wird auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Ist der
Rechenwert größer als 15 wird kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.
Die
Kommunale Klassenrichtzahl berechnet
sich also für das Schuljahr 2016/2017 wie folgt:
344
: 23 = 14,96. Dies ergibt aufgerundet 15
Klassen für das gesamte Stadtgebiet.
Die
Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule beträgt bei einer
Schülerzahl von:
-
bis zu 29 eine Klasse;
-
30 bis 56 zwei Klassen;
-
57 bis 81 drei Klassen;
-
82 bis 104 vier Klassen;
-
105 bis 125 fünf Klassen;
-
126 bis 150 sechs Klassen.
Bei
jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist eine weitere
Eingangsklasse zu bilden. Es gilt die Bandbreite von 15 – 29.
Die
Anmeldezahlen an den einzelnen Grundschulen (Stand: 23.12.2015) sowie der
Vorschlag zur Klassenbildung (grau hinterlegt) können der beigefügten Tabelle
entnommen werden.
Bisher
wurden an den Grundschulen lediglich Anmeldungen entgegen genommen. Endgültige
Aufnahmeentscheidungen durch die Schulleitungen können nach Anweisung der
Schulaufsicht erst nach Abschluss der AOSF-Verfahren erfolgen.