Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Antrag wird an die Verwaltung verwiesen, nach Maßgabe der im Sommer 2022 zu erwartenden Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes und des zugehörigen Leitfadens einen Satzungsentwurf zu erarbeiten und diese in die politischen Gremien der Stadt Heinsberg zeitnah einzubringen.

 


Mit den als Anlage beigefügten Schreiben beantragen mehrere Bürgerinnen und Bürger, eine kommunale Satzung durch den Rat der Stadt Heinsberg zu erlassen, die bestimmt, dass bei künftigen Neubaumaßnahmen im Stadtgebiet grundsätzlich mindestens zwei Stellplätze je Wohneinheit zu schaffen sind.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Bisher bestehen keine rechtlich verbindlichen Vorgaben, die den Stellplatzbedarf bei der Erteilung von Baugenehmigungen für Wohngebäude regeln.

Zum 01.07.2022 wird die Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO NRW) in Kraft treten. Diese enthält für die Bauaufsichtsbehörden ab diesem Zeitpunkt anzuwendende verbindliche Regelungen zum Mindeststellplatzbedarf bei Bauvorhaben.

Hierzu führt der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) aktuell folgendes aus:

„Zu der nun verkündeten Stellplatzverordnung hat die Landesregierung bereits im Gesetzgebungsverfahren zur BauO NRW 2018 verdeutlicht, dass durch die zu erlassende Rechtsverordnung beabsichtigt wird, lediglich das unverzichtbare Minimum an Stellplätzen festzuschreiben; für andere Anforderungen steht den Gemeinden unverändert beispielsweise das Instrument einer örtlichen Satzung zur Verfügung.

In Anpassung an die neue Rechtslage überarbeitet zurzeit das Zukunftsnetz Mobilität NRW gemeinsam mit dem Städtetag NRW, dem Landkreistag NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW, der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS) und kommunalen Experten die Musterstellplatzsatzung NRW sowie den begleitenden Leitfaden zum Erstellen von Stellplatzsatzungen.

Diese sollen die Kommunen bei der Entscheidung, ob eine Stellplatzsatzung erstellt werden soll, und bei der zu den jeweiligen örtlichen Verhältnissen passenden Formulierung einer solchen unterstützen.

Die Veröffentlichung ist zeitnah zum Inkrafttreten der StellplatzVO im Sommer geplant.“

Die Verwaltung schließt sich der geäußerten Auffassung des StGB NRW vollumfänglich an und wird nach den Vorgaben der Musterstellplatzsatzung einen Satzungsentwurf erarbeiten, um diesen den politischen Gremien zur Entscheidung über das ob und wie vorzulegen.