Sitzung: 22.06.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2022/Amt 50/00200
Beschluss:
Auch in diesem Jahr werden Veranstaltungen aller Träger der Altenhilfe
wie im Vorjahr bezuschusst.
Zuschussberechtigt ist jeder Teilnehmer, der mindestens 60 Jahre alt
ist.
Bei teilnehmenden Ehepaaren braucht nur ein Ehegatte die altersmäßigen Voraussetzungen
zu erfüllen.
Der Kreis Heinsberg gewährt nach seinen Förderrichtlinien im Rahmen
seines Haushaltes 2022 Zuschüsse für Altenveranstaltungen.
Der Zuschuss beträgt für jeden Teilnehmer 2,05 €. Er beschränkt sich
aber auf drei Veranstaltungen je Ortsteil.
Um alle Veranstalter im Stadtgebiet in den Genuss gleich hoher Zuschüsse
kommen zu lassen, beschloss der Haupt- und Finanzausschuss im vorigen Jahr:
1.
Solange
der Kreiszuschuss je Teilnehmer gewährt werden kann, zahlt die Stadt Heinsberg
einen zusätzlichen Zuschuss von 1,00 €.
2.
Ist
eine Bezuschussung aus Mitteln des Kreishaushalts nicht möglich, erhöht sich
der städtische Zuschuss auf 3,00 €.
Im Haushaltsplan der Stadt Heinsberg für das Haushaltsjahr 2022 ist
hierfür ein Ansatz von 6.000,00 € vorgesehen.
(Leistung/Konto 05030000/5331)