Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt.


Die Ersatzbeschaffung für den Friedhofsbagger ist im Haushalt vorgesehen.

Aufgrund angekündigter drastischer Preiserhöhungen war es sinnvoll, die Beschaffung kurzfristig anzustoßen.

 

Hierzu wurde am 2. Mai 2022 eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und dem Ausschussvorsitzenden mit nachfolgendem Beschluss getroffen:

 

Im Zuge der wirtschaftlichen Dringlichkeit dieser Beschaffung wird gem. § 60 GO NRW beschlossen die Ersatzbeschaffung kurzfristig auszuschreiben.

 

Nach dem Verlesen des Tagesordnungspunktes durch den Vorsitzenden erfolgte die Abstimmung.