Sitzung: 21.06.2022 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2022/Amt 40/00192
Beschluss:
Es wurde beschlossen, Zuschüsse wie folgt zu gewähren:
Zu a) 2.500,00 € (1/3 der Kosten, höchstens 2.500 €)
Zu b) 2.500,00 € (1/3 der Kosten, höchstens 2.500 €)
Zu c) 1.078,93 € (1/3 der Kosten)
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und Vorlage der entsprechenden Rechnungen.
Kurze sachliche Darstellung
und Begründung:
a) Die Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Objektes in Heinsberg-Lieck beantragen zu den Kosten einer neuen Dacheindeckung einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln. Die Kosten belaufen sich gemäß vorliegendem Angebot auf 36.559,14 €.
b) Die Eigentümerin eines unter Denkmalschutz stehenden Objektes in Heinsberg-Randerath beantragt zu den Kosten für die Erneuerung von Holzfenstern einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln. Die Kosten be- tragen gemäß vorliegendem Angebot 8.847,65 €.
c) Der Heimatverein Schafhausen hat die Patenschaft für die Restaurierung eines geschändeten Wegekreuzes in Heinsberg-Schafhausen übernommen. Die Gewährung eines Zuschusses aus Denkmalpflegemitteln wird beantragt. Die Kosten für die Restaurierung belaufen sich gemäß vorliegendem Angebot auf 3.236,80 €.
Die Maßnahmen wurden mit dem LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland abgestimmt und sind förderfähig.
Laut Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln über die Projektförderung (Denkmalpflegeprogramm 2022 für kleinere Denkmalpflegemaßnahmen) muss der Zuschuss im Einzelfall mindestens 200 € betragen und darf den Betrag von 10.000 € nicht übersteigen. In der Stadt Heinsberg ist die Höchstgrenze je Einzelförderung auf 2.500,00 € festgesetzt.