Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Es wurde beschlossen, Zuschüsse wie folgt zu gewähren:

Zu a)      2.500,00 € (1/3 der Kosten, höchstens 2.500 €)

Zu b)     2.500,00 € (1/3 der Kosten, höchstens 2.500 €)

Zu c)      1.078,93 € (1/3 der Kosten)

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und Vorlage der entsprechenden Rechnungen.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

a)     Die Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Objektes in Heinsberg-Lieck beantragen zu den Kosten einer neuen Dacheindeckung einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln. Die Kosten belaufen sich gemäß vorliegendem Angebot auf 36.559,14 €.

 

b)     Die Eigentümerin eines unter Denkmalschutz stehenden Objektes in Heinsberg-Randerath beantragt zu den Kosten für die Erneuerung von Holzfenstern einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln.    Die Kosten be-  tragen gemäß vorliegendem Angebot 8.847,65 €.

 

c)      Der Heimatverein Schafhausen hat die Patenschaft für die Restaurierung eines geschändeten Wegekreuzes in Heinsberg-Schafhausen übernommen. Die Gewährung eines Zuschusses aus Denkmalpflegemitteln wird beantragt. Die Kosten für die Restaurierung belaufen sich gemäß vorliegendem Angebot auf 3.236,80 €.

 

Die Maßnahmen wurden mit dem LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland abgestimmt und sind förderfähig.

 

Laut Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln über die Projektförderung (Denkmalpflegeprogramm 2022 für kleinere Denkmalpflegemaßnahmen) muss der Zuschuss im Einzelfall mindestens 200 € betragen und darf den Betrag von 10.000 € nicht übersteigen. In der Stadt Heinsberg ist die Höchstgrenze je Einzelförderung auf 2.500,00 € festgesetzt.