Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Enthaltungen: 2

Beschluss:

1.  Die Mittel werden für die Erweiterung von Kindertagesstätten und für die energetische Sanierung von Grundschulen eingesetzt.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, für welche Kindertagesstätten die Förderungsvoraussetzungen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes gegeben sind und nach Absprache mit den Fachbehörden die genauen Kosten für deren Erweiterung zu ermitteln. Die nicht für die Erweiterung der Kindertagesstätten eingesetzten Mittel werden für die energetische Sanierung von Grundschulen  bereitgestellt.

3.  Sofern mit den Maßnahmen noch im Haushaltsjahr 2016 begonnen werden kann, werden die Mittel außerplanmäßig bereitgestellt. Andernfalls werden sie im Haushalt 2017 planmäßig eingestellt.

 


Der Antrag der CDU-Fraktion vom 12.1.2016 lautet:

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dieder,

 

im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes gewährt der Bund Finanzhilfen zur Förderung von Investitionen für finanzschwache Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsfonds). Gefördert werden Maßnahmen mit Schwerpunkt Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur. Das Land hat im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes den Kommunen die Mittel pauschal zur Verfügung gestellt.

Der Förderzeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2015 bis 2018.

Nach aktuellem Stand soll der Förderzeitraum um zwei weitere Jahre verlängert werden.

 

Durch Mittelbereitstellungsbescheid vom 8. Oktober 2015 hat die Bezirksregierung Köln den städtischen Anteil am Kommunalinvestitionsförderungsfonds mit 1.696.609,27 € beziffert.

Da dringender Handlungsbedarf im Kindergarten- und Grundschulbereich besteht, bittet die CDU-Fraktion Sie, zur Verwendung dieser Mittel folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen:

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Mittel werden für die Erweiterung von Kindertagesstätten und für die energetische Sanierung von Grundschulen eingesetzt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, für welche Kindertagesstätten die Förderungsvoraussetzungen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes gegeben sind und nach Absprache mit den Fachbehörden die genauen Kosten für deren Erweiterung zu ermitteln. Die nicht für die Erweiterung der Kindertagesstätten eingesetzten Mittel werden für die energetische Sanierung von Grundschulen  bereitgestellt.
  3. Sofern mit den Maßnahmen noch im Haushaltsjahr 2016 begonnen werden kann, werden die Mittel außerplanmäßig bereitgestellt. Andernfalls werden sie im Haushalt 2017 planmäßig eingestellt.

 

 

 

 

Stadtverordneter Rütten erläuterte den Antrag für die CDU-Fraktion. Nach kurzer Aussprache erfolgte die Abstimmung.