Sitzung: 03.02.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2016/Amt 10/00192
Beschluss:
1. Die Mittel werden für die Erweiterung von
Kindertagesstätten und für die energetische Sanierung von Grundschulen
eingesetzt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, für
welche Kindertagesstätten die Förderungsvoraussetzungen des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes gegeben sind und nach Absprache mit den
Fachbehörden die genauen Kosten für deren Erweiterung zu ermitteln. Die nicht
für die Erweiterung der Kindertagesstätten eingesetzten Mittel werden für die
energetische Sanierung von Grundschulen
bereitgestellt.
3. Sofern mit den Maßnahmen noch im Haushaltsjahr
2016 begonnen werden kann, werden die Mittel außerplanmäßig bereitgestellt.
Andernfalls werden sie im Haushalt 2017 planmäßig eingestellt.
Der
Antrag der CDU-Fraktion vom 12.1.2016 lautet:
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister Dieder,
im
Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes gewährt der Bund
Finanzhilfen zur Förderung von Investitionen für finanzschwache Kommunen
(Kommunalinvestitionsförderungsfonds). Gefördert werden Maßnahmen mit
Schwerpunkt Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur. Das Land hat im
Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
den Kommunen die Mittel pauschal zur Verfügung gestellt.
Der
Förderzeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2015 bis 2018.
Nach
aktuellem Stand soll der Förderzeitraum um zwei weitere Jahre verlängert
werden.
Durch
Mittelbereitstellungsbescheid vom 8. Oktober 2015 hat die Bezirksregierung Köln
den städtischen Anteil am Kommunalinvestitionsförderungsfonds mit 1.696.609,27
€ beziffert.
Da
dringender Handlungsbedarf im Kindergarten- und Grundschulbereich besteht,
bittet die CDU-Fraktion Sie, zur Verwendung dieser Mittel folgenden Antrag auf
die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen:
Beschlussvorschlag:
- Die Mittel werden für die
Erweiterung von Kindertagesstätten und für die energetische Sanierung von
Grundschulen eingesetzt.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu
prüfen, für welche Kindertagesstätten die Förderungsvoraussetzungen des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes gegeben sind und nach Absprache mit
den Fachbehörden die genauen Kosten für deren Erweiterung zu ermitteln.
Die nicht für die Erweiterung der Kindertagesstätten eingesetzten Mittel
werden für die energetische Sanierung von Grundschulen bereitgestellt.
- Sofern mit den Maßnahmen noch im
Haushaltsjahr 2016 begonnen werden kann, werden die Mittel außerplanmäßig
bereitgestellt. Andernfalls werden sie im Haushalt 2017 planmäßig
eingestellt.
Stadtverordneter
Rütten erläuterte den Antrag für die CDU-Fraktion. Nach kurzer Aussprache
erfolgte die Abstimmung.