Sitzung: 24.02.2016 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 51/00196
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt dem Abschluss der als Anlage 2 beigefügten
Kooperationsvereinbarung zwischen der Suchtkrankenhilfe und der öffentlichen
Jugendhilfe im Kreis Heinsberg zur Zusammenarbeit mit suchtmittelabhängigen
Eltern und/oder Eltern in Substitutionsbehandlung zu.
Der
als Anlage 2 beigefügte Entwurf der Kooperationsvereinbarung dient als
Leitfaden und Arbeitshilfe für die Fachkräfte der beteiligten 5 Jugendämter im
Kreis Heinsberg sowie der Beratungsstelle für Suchtfragen des Caritasverbandes
für die Region Heinsberg und der Suchtberatungsstelle des Gesundheitsamtes des
Kreises Heinsberg, um die Arbeit mit gemeinsamen Klientinnen und Klienten zu
optimieren, zu regeln, zu erleichtern und unnötige Irritationen zu vermeiden.
Nach
Aufruf des Tagesordnungspunktes erteilte der Vorsitzende dem Beschäftigten,
Herrn Maaßen, das Wort.
Herr
Maaßen gab ergänzende Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf der
Kooperationsvereinbarung.
Hiernach
erfolgte die Abstimmung.