Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Abschluss der als Anlage 2 beigefügten Kooperationsvereinbarung zwischen der Suchtkrankenhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe im Kreis Heinsberg zur Zusammenarbeit mit suchtmittelabhängigen Eltern und/oder Eltern in Substitutionsbehandlung zu.

 

 


Der als Anlage 2 beigefügte Entwurf der Kooperationsvereinbarung dient als Leitfaden und Arbeitshilfe für die Fachkräfte der beteiligten 5 Jugendämter im Kreis Heinsberg sowie der Beratungsstelle für Suchtfragen des Caritasverbandes für die Region Heinsberg und der Suchtberatungsstelle des Gesundheitsamtes des Kreises Heinsberg, um die Arbeit mit gemeinsamen Klientinnen und Klienten zu optimieren, zu regeln, zu erleichtern und unnötige Irritationen zu vermeiden.

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erteilte der Vorsitzende dem Beschäftigten, Herrn Maaßen, das Wort.

 

Herr Maaßen gab ergänzende Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf der Kooperationsvereinbarung.

 

Hiernach erfolgte die Abstimmung.