Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Beantragung und Durchführung der in den Verwaltungserläuterungen aufgeführten Maßnahmen zum Städtebauförderantrag 2023 mit Gesamtkosten von 5.954.125,- € wird vorbehaltlich der Gewährung entsprechender Zuwendungen beschlossen. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung bereitzustellen.

 

 


Der Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am 15.02.2017 das Gesamtkonzept „IEK Westzipfelregion“ in den Quartieren Kirchhoven und Oberbruch mit förderfähigen Gesamtkosten von 14.853.975,- € sowie die Durchführung der geplanten Maßnahmen, einschließlich der Maßnahme „Haus der Bildung – Sporthalle der Gesamtschule“,  einstimmig beschlossen.

 

Neben einer Vielzahl der seinerzeit beschlossenen interkommunalen Maßnahmen befinden sich derzeit die nachfolgenden Baumaßnahmen in den Quartieren Kirchhoven und Oberbruch in der Umsetzung:

 

-          Umbau und Sanierung der Festhalle Oberbruch in ein multifunktionales Quartierszentrum 1-3. BA

-          Quartierszentrum Kirchhoven 1-5. BA (Brunnenschule mit Mehrzweckhalle und Außenanlagen)

-          Fortführung des Fassaden- und Hofprogramms in den Quartieren Kirchhoven und Oberbruch bis Ende 2024.

 

Die Fläche im Bereich des ehemaligen Freibads und der angrenzende Grünraum entlang der Wurm waren Bestandteil eines freiraumplanerischen und städtebaulichen Workshopverfahren unter Beteiligung der Bürger*innen und Schüler*innen / Jugendlichen in einer Ideenschmiede. Nach einer Zwischenpräsentation erfolgte im Juni 2019 eine öffentliche Ergebnispräsentation. Den Abschluss des Verfahrens bildete eine Jurysitzung am 14. Juni 2019. Gewinner des Landschaftsteils wurde das Planungsbüro Hermanns Landschaftsarchitektur aus Schwalmtal und den städtebaulichen Entwurf gewann Reicher Haase Assoziierte GmbH aus Aachen.

Auf Basis des Planungsergebnisses wurden in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber zwei Bauabschnitte für die Maßnahme „Freizeit- und Sportpark Wurmaue“ konzipiert.

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat am 12. August dieses Jahres das Städtebauförderprogramm 2022 veröffentlicht. In diesem Programm sind für die Stadt Heinsberg die nachfolgenden Maßnahmen mit einer Gesamtförderung von ca. 2.688.000,- € bei einem Fördersatz von 80% enthalten:

 

Maßnahme

zuwendungsfähige Gesamtkosten

1. BA „Freizeit- und Sportpark Wurmaue“

(östlich der Carl-Diem-Straße bis zur Gesamtschule )

2.666.114,- €

Interkommunales Projektmanagement bis 2026*

76.500,-€

Interkommunale Öffentlichkeitsarbeit bis 2025*

22.000,-€

Interkommunales Quartiersmanagement bis 2026*

375.000,-€

Interkommunale Bauberatung bis 2025*

100.000,-€

Interkommunaler Fachbeirat bis 2023*

20.000,-€

Verfügungsfonds in Kirchhoven bis 2025

40.000,-€

Verfügungsfonds in Oberbruch bis 2025

60.000,-€

 zuwendungsfähige Gesamtkosten

 3.359.614,-€

Beantragte Förderung (80%) ca.

2.687.691,-€.

Eigenanteil ca.

671.923,-€

*  Bei interkommunalen Maßnahmen beteiligen sich die Gemeinden Gangelt und Selfkant jeweils zu 25% an den Eigenanteilen

 

Ein konkreter Zuwendungsbescheid zum o.g. Städtebauförderantrag 2022 ist der Stadt Heinsberg bisher nicht zugegangen, jedoch wurde generell mit der Veröffentlichung des Städtebauförderprogrammes ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn eingeräumt, so dass nunmehr u.a. die weiteren Planungen und Maßnahmen zur Umsetzung des 1. Bauabschnittes des „Freizeit- und Sportpark Wurmaue“, der einen Bereich östlich der Carl-Diem-Straße bis zur Gesamtschule umfasst, erfolgen können.

 

In Abstimmung mit den zuständigen Förderstellen ist nunmehr vorgesehen zum Städtebauförderantrag 2023, den 2. Bauabschnitt „Freizeit- und Sportpark Wurmaue“ (Freibadgelände) sowie die zunächst zurückgestellte Maßnahme „Haus der Bildung – Sporthalle der Gesamtschule“ zur Förderung anzumelden, das Integriertes Handlungskonzept (InHK) Oberbruch fortzuschreiben und das Quartiersmanagement an die spezifische soziale Lage in Oberbruch anzupassen, um die die städtebaulichen Ziele der Städtebauförderungsmaßnahme im Stadtteil Oberbruch zu erreichen.

 

Mit dem Antrag zum Städtebauförderantrag 2023 sollen nunmehr nachfolgende Maßnahmen beantragt werden:

 

2. BA „Freizeit- und Sportpark Wurmaue“ (Freibadgelände)

Nachdem der erste Bauabschnitt des Freizeit- und Sportparks Wurmaue in das Stadterneuerungsprogramm 2022 aufgenommen wurde, wird nun der zweite Bauabschnitt zur Förderung beantragt. Dieser umfasst die Flächen des ehemaligen Freibadgeländes sowie der Uferbereiche zwischen Carl-Diem-Straße und Boos-Fremery-Straße.

 

Haus der Bildung – Sporthalle der Gesamtschule Parkstraße

Schließlich wird die energetische Sanierung der Sporthalle des Hauses der Bildung zur Förderung angemeldet. Bereits 2012 wurde das Dach energetisch saniert, sodass sich die weiteren anstehenden Maßnahmen auf die Fassaden- und Fensterflächen sowie die Gebäudetechnik und Innenausstattung beziehen. Mit der Umsetzung der vorgenannten Arbeiten wird eine deutliche Verbesserung der CO2-Bilanz des Gebäudes mit einer voraussichtlichen jährlichen Einsparung von ca. 57.464 kg/a CO2 zu erzielen sein. Flankierend hierzu ist eine Begrünung der Fassade zum angrenzenden Schulhof geplant.

 

Integriertes Handlungskonzept (InHK) Oberbruch (Fortschreibung IEK Westzipfelregion)

In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und dem zuständigen Ministerium wurden im Jahr 2016 für die Gesamtmaßnahmen in den städtebaulichen Quartieren der Westzipfelregion Prioritäten gesetzt und ein zweistufiges Umsetzungsprogramm entwickelt. Die bisher realisierten Maßnahmen aus dem IEK Stufe 1 ermöglichten es, wichtige Entwicklungsziele für Oberbruch zu erreichen. Allerdings besteht noch Handlungsbedarf, um die gewünschten nachhaltigen Effekte zu erreichen, sodass Arbeiten zur Vorbereitung der zweiten Umsetzungsstufe notwendig wurden. Mit Unterstützung eines externen Fachbüros und unter Einbezug lokaler Akteure sind im Frühling 2022 die Arbeiten zur Entwicklung des Integrierten Handlungskonzeptes Oberbruch aufgenommen worden.  Wesentliche inhalte wurden im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins den teilnehmenden Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Förderstellen vorgestellt.

 

Anpassung Quartiersmanagement an Oberbruch (Ergänzung zusätzlicher Aufgabenbereiche)

Die Arbeit der Quartiersmanagerin Gülsen Litherland im Stadtteil Oberbruch und die enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Akteur*innen machte deutlich, dass erheblicher Bedarf zur Aufgabenerweiterung des Quartiersmanagements besteht. Während der Fokus heute auf der Betreuung der Verfügungsfonds und Begleitung der Quartiersbeiräte in allen fünf Quartieren sowie einer interkommunalen Ausrichtung der Tätigkeiten liegt, muss zukünftig ein Schwerpunkt auf die Motivation und Aktivierung der lokalen Bevölkerung Oberbruchs gelegt werden. Es bestehen große Herausforderungen im sozialen Bereich, die von der beauftragten Quartiersmanagerin allein nicht bewältigt werden können. Zum Beispiel sind im Quartier Oberbruch große Imageprobleme, fehlende soziale Integration der Bewohnerschaft und deutlich erhöhte Arbeitslosenzahlen zu nennen, oftmals einhergehend mit erhöhter Kinderarmut sowie fehlenden Perspektiven für Kinder und Jugendliche. Hier muss das Quartiersmanagement noch stärker als Ansprechpartner, Anlaufstelle und Vermittler auftreten. Auch im Zusammenhang mit der Realisierung des Leitprojektes „Freizeit- und Sportpark Wurmaue“ wird es auf eine intensive Informationsgabe und Kommunikation mit der Bevölkerung ankommen, um die notwendige Transparenz herzustellen sowie eine breite Akzeptanz in der Zivilgesellschaft zu erreichen. Die Maßnahme zielt also darauf ab, eine weitere Quartiersmanagementstelle mit ergänzenden Aufgabenbereichen zu besetzen, um so die gesteckten Leitziele des IEKs, insbsesondere aus dem Handlungsfeld 6 „Gesellschaft, Kultur und Identität“, besser erfüllen zu können (vgl. Punkt 5.1.1, Absatz Leitziele). Eine enge Verzahnung mit der Arbeit von Frau Litherland ist dabei sicherzustellen.

 

Zusammenstellung der Maßnahmen zum Städtebauförderantrag 2023:

Maßnahme

zuwendungsfähige Gesamtkosten

MO 3.4.2b 2. BA „Freizeit- und Sportpark Wurmaue“

(Freibadgelände)

2.352.108,-€

MO 4.3.2 Haus der Bildung – Sporthalle der Gesamtschule Parkstraße

3.437.655,- €

MO 2.1.3 InHK Oberbruch (Fortschreibung IEK Westzipfelregion)

44.362,-€

MO 2.5.1c Anpassung Quartiersmanagement an Oberbruch (Ergänzung zusätzlicher Aufgabenbereiche)

120.000,-€

 zuwendungsfähige Gesamtkosten

5.954.125,-€

beantragte Förderung (80%) ca.

      4.763.300,-€.

Eigenanteil ca.

1.190.825,-€