Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren durch Einreichung einer Projektskizze für eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die Sanierung der Dreifachsporthalle der Gesamtschule Oberbruch, Parkstr. 21.

Im Falle einer grundsätzlichen Bestätigung der Förderwürdigkeit in 2023 für die geplante Maßnahme wird die Verwaltung beauftragt, einen konkreten Förderantrag zu stellen.

Unter dem Vorbehalt eines positiven Förderbescheides über 45 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wird die Dreifachsporthalle der Gesamtschule Oberbruch, Parkstr. 21, wie zuvor erläutert, saniert.

 


Die Dreifachsporthalle an der Gesamtschule in Oberbruch wurde 1975 errichtet. Mit den Jahren und aufgrund der hohen Auslastung der Halle durch Schulsport und Vereinsnutzung sind hier umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

Bereits 2012 wurde das Dach energetisch saniert, sodass sich die jetzt anstehenden Arbeiten auf die Fassaden- und Fensterflächen sowie die Gebäudetechnik und Innenausstattung der Sporthalle beziehen.

 

Mit dem Projektaufruf 2022 Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ möchte die Bundesregierung einen Beitrag leisten zum Abbau des bestehenden Sanierungsstaus insbesondere auch bei Sportstätten. Die Baumaßnahmen müssen im Gegenzug bei den Verbrauchsdaten und der Bewirtschaftung einen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzes erbringen. Bei der Bauausführung werden daher die Belange des Klimaschutzes und der Energieeffizienz, der Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit in allen Phasen der Umsetzung im Fokus stehen.

 

Für die Sanierungsmaßnahme sollen Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beantragt werden. Das Programm sieht für Kommunen einen Zuschuss von 45 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vor.

Das Förderverfahren verläuft zweistufig. Zunächst sind Vorentwurf und Projektbeschreibung (Projektskizze) für das Interessenbekundungsverfahren in Stufe 1 zu erstellen und bis zum 30.09.2022 beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung einzureichen. Durch entsprechende Beschlussfassung über die Projektskizze bestätigt der Rat die grundsätzliche Zustimmung zur Teilnahme an dem Förderprojekt. In der 2. Stufe können dann für die als förderwürdig ausgewählten Projekte durch die Kommune die eigentlichen Förderanträge gestellt werden.

 

Nach der Projektskizze für die Sanierung der Dreifachsporthalle der Gesamtschule Oberbruch wurde ein maximales Investitionsvolumen von 3.440.000,00 € ermittelt. Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme setzt eine positive Förderzusage voraus. In diesem Fall würde mit der konkreten Planung der Baumaßnahme in 2023 begonnen. Bei voraussichtlichem Baubeginn im 1./2. Quartal 2024 wird die Bauzeit ca. ein Jahr betragen.