Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Erweiterung der Abgrabung vom 27.08.2013 in der Fassung vom 21.08.2015 der Beton Poetsch GmbH & Co. KG wird mit der Maßgabe erteilt, die Ersatzaufforstungen und landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen nicht auf den städtischen Grundstücken Gemarkung Kirchhoven, Flur 11, Flurstück 131 und 132 durchzuführen.

 

Auf das Eigentum der Stadtwerke Heinsberg GmbH an den Parzellen Gemarkung Kirchhoven, Flur 16, Flurstücke 154 und 37 (tlw.) wird hingewiesen.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

Die Firma Beton Poetsch GmbH & Co. KG betreibt in der Stadt Heinsberg, Gemarkung Kirchhoven, Flur 11 und Flur 16, seit mehreren Jahrzehnten

eine Nassabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand. Der Rohstoffabbau in seiner heutigen Form wurde genehmigt durch die Bezirksregierung Köln, Bescheid vom 29.07.1998 Az.: 51.2.7-HS 3/3.

Die genehmigte Abbaufläche umfasst ca. 11.9 ha. Der Abbau ist bis zum 31.12.2022 befristet, die Rekultivierung bis zum 31.12.2023.

 

Der Abbau dient der Deckung des Eigenverbrauchs für das am gleichen Standort gelegene Fertigteil- und Pflasterwerk. Um weiterhin erfolgreich auf dem Markt bestehen zu können, ist es für die Firma Beton Poetsch notwendig, im Fertigungsbereich Investitionen zu tätigen.

Hierfür ist es wiederum erforderlich, über einen langen Zeitraum auf eigene Rohstoffvorkommen zurückgreifen zu können. Die unmittelbar benachbarte Naßabgrabung Lago der Firma Laprell GmbH &. Co. KG ist bereits vollständig erschöpft. Ein Zukauf aus anderen Kieswerken wäre mit deutlich längeren Transportwegen verbunden.

Die Firma Beton Poetsch plant daher, die bestehende Abgrabung um zwei Teilflächen zu erweitern. Die Gesamtabgrabung umfasst dann Flächen in der Gemarkung Kirchhoven, Flur 11 und 16. Die Erweiterungsflächen grenzen jeweils unmittelbar an die bestehende Abgrabung und die Betriebsflächen an. Die Erweiterung Nord umfasst ca. 1 ,53 ha, die Erweiterung Süd umfasst ca. 4,87 ha, die Fläche wird durch randliche Flächen mit ca. 1 ,5 ha arrondiert. Zusammen umfassen die Erweiterungsflächen ca. 7,9 ha. Damit kann die Firma Beton Poetsch für insgesamt 29 Jahre bis zum Jahr 2045 die Nutzung eigener Rohstoffvorkommen sicherstellen.

 

Mit Verfügung vom 25.01.2016 hat der Kreis Heinsberg die Stadt Heinsberg aufgefordert, innerhalb von 2 Monaten über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zu entscheiden.

 

Das Einvernehmen kann nur aus den Gründen des hier einschlägigen § 35 Abs. 3 BauGB versagt werden. Da dem Vorhaben die dort normierten öffentlichen Belange nicht entgegenstehen, ist das Einvernehmen zu erteilen.

 

Unabhängig von der vorgenannten planungsrechtlichen Beurteilung wird darauf hingewiesen, dass das Vorhabengebiet sich unter anderem auf die im Eigentum der Stadtwerke Heinsberg GmbH befindliche Parzelle Gemarkung Kirchhoven, Flur 16, Flurstück 154 (tlw.) sowie die jetzige Grabenparzelle Gemarkung Kirchhoven, Flur 16, Flurstück 37 (tlw.) bezieht.

Es handelt sich um einen Größenumfang von insgesamt ca. 24.500 m². Eine etwaige Veräußerung dieser Grundstücksparzellen unterliegt der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heinsberg GmbH.

 

Die städtischen Grundstücke in der Gemarkung Kirchhoven, Flur 11, Flurstücke 131 (tlw.) und 132 (tlw.) werden für stadteigene Ersatzaufforstungen und landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen benötigt und stehen für das Vorhaben nicht zur Verfügung.

 

Nach kurzer Aussprache folgte sodann die Abstimmung.