Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 69 „Scheifendahl - An der Kapelle“ erhalten die Planstraßen A, B und C folgende Straßenbezeichnungen:

 

Planstraßen A und C                       -                              Auf dem Pfädchen

Planstraße B                                      -                              Hinter der Kapelle

 


Die Planstraßen A, B und C im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 69 „Scheifendahl - An der Kapelle“ werden in Kürze fertiggestellt sein. Auf den Lageplan der Sitzungsunterlagen wird verwiesen.

 

Für die Planstraßen A und C wird die Bezeichnung    A u f   d e m   P f ä d c h e n 

vorgeschlagen. Mit vorgenannter Bezeichnung wird ein Bezug in Anlehnung an den Namen des dortigen Flurbereichs geschaffen.

 

Für die Planstraße B wird die Bezeichnung    H i n t e r   d e r   K a p e l l e vorgeschlagen. Die vorgenannte Bezeichnung wird in Anlehnung an die nach vorne hin gelegene Kapelle der Heiligen Brigida vorgeschlagen. Auch der zugehörige Bebauungsplan greift die Kapelle namentlich auf.