Sitzung: 09.12.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2022/Amt 30/00257
Beschluss:
Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 69 „Scheifendahl
- An der Kapelle“ erhalten die Planstraßen A, B und C folgende
Straßenbezeichnungen:
Planstraßen A und C - Auf dem Pfädchen
Planstraße B - Hinter der Kapelle
Die Planstraßen A, B und C im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 69 „Scheifendahl - An der Kapelle“ werden in Kürze
fertiggestellt sein. Auf den Lageplan der Sitzungsunterlagen wird verwiesen.
Für die Planstraßen A und C wird die
Bezeichnung A u f d e m P f ä d c h e n
vorgeschlagen. Mit vorgenannter Bezeichnung wird
ein Bezug in Anlehnung an den Namen des dortigen Flurbereichs geschaffen.
Für die Planstraße B wird die Bezeichnung H i
n t e r d e r K a p e l l e vorgeschlagen. Die
vorgenannte Bezeichnung wird in Anlehnung an die nach vorne hin gelegene
Kapelle der Heiligen Brigida vorgeschlagen. Auch der zugehörige Bebauungsplan
greift die Kapelle namentlich auf.