Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wurde beschlossen, einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten, also 2.149,07 €, zu gewähren. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und Vorlage der Rechnung.

 

 


Der Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Objektes in Heinsberg-Randerath beantragt zu den Kosten für die Erneuerung von drei Fenstern einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln. Die Kosten belaufen sich gemäß vorliegendem Angebot auf 6.447,22 €.

 

Die Maßnahme wurde mit dem LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland – abgestimmt und ist förderfähig.

 

Laut Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln über die Projektförderung (Denkmalförderprogramm 2022 für kleinere Denkmalpflegemaßnahmen) muss der Zuschuss im Einzelfall mindestens 200,00 € betragen und darf den Betrag von 10.000,00 € nicht übersteigen.

 

Haushaltsmittel stehen bei Abrechnungsobjekt 10030000, Konto 5318, zur Verfügung. Das Land NRW ist im Rahmen der Pauschalzuweisung mit 50 % am Zuschuss beteiligt.