Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die vorgeschlagenen Straßenausbaumaßnahmen an den Gehweganlagen Erkelenzer Straße und Grabenstraße werden vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zur 3. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 - 2025 beschlossen.

 


Der Landesbetrieb Straßen NRW beabsichtigt im Jahr 2023 die Fahrbahn der L227 Erkelenzer Straße von der K 5 bis zur Talmühlenstraße zu sanieren (Erneuerung der Deck- und Binderschicht).

 

Im weiteren Verlauf von der Talmühlenstraße bis zur Falderstraße ist auf Grund der Schäden im Straßenunterbau ein Vollausbau erforderlich.

 

Ebenso betroffen sind die straßenbegleitenden städtischen Gehwege in diesem Abschnitt.

 

Durch die zahlreichen Schäden an den Gehweganlagen ist eine punktuelle Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich.

 

Es ist daher vorgesehen, die Gehweganlagen im Zuge des Straßenausbaus vom Grunde auf zu erneuern.

 

Die Kosten betragen einschließlich anteiliger Oberflächenentwässerung und Baunebenkosten ca. 180.000,00 €.

 

Die Maßnahme ist beitragspflichtig. Derzeit wird der Anliegeranteil aufgrund der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge zu 100 % durch das Land NRW übernommen.

 

Nach kurzer Erörterung insbesondere zur zeitlichen und organisatorischen  Abwicklung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW erfolgte die Abstimmung.