Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 

 

Beschluss:

 

Es wurde beschlossen, im Schuljahr 2023/2024 19 Eingangsklassen zu bilden und diese entsprechend dem Verwaltungsvorschlag wie folgt zu verteilen:

 

Schule

Eingangsklassen

2023/2024

GGS Heinsberg

5

GSV Grebben-Schafhausen

2 (1x Grebben/1 x Schafhausen

KGS Oberbruch

2

KGS Dremmen

2

GGS Randerath

2

KGS Straeten

2

KGS Kirchhoven

2

KGS Karken

2

 

 


 

Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG) legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest.

 

Er kann die Zahl der in den Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler (SuS) einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb der Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen. Die Vorschriften zu den Klassengrößen bleiben unberührt.

Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Heinsberg in seiner Sitzung am 4.9.2013 beschlossen, für die Grundschulen mit einem hohen Migrantenanteil oder Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Klassengrößen in den Eingangsklassen möglichst auf 23 SuS zu begrenzen.

 

Das Verfahren zur Bestimmung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen (Kommunale Klassenrichtzahl) ist in der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) geregelt. Die Kommunale Klassenrichtzahl ist bis zum 15. Januar eines Jahres für das darauffolgende Schuljahr zu ermitteln. Sie errechnet sich, indem die Zahl der voraussichtlichen Einschulungen im Schulträgerbereich, welche auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren festgelegt wird, durch die Zahl 23 geteilt wird. Ist der Rechenwert kleiner als 15, wird auf die darüber liegende Zahl aufgerundet. Ist der Rechenwert größer als 15, wird kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.

 

Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule berechnet sich gemäß der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG wie folgt:

 

SuS

Klassen

bis zu 29

1

30 bis 56

2

57 bis 81

3

82 bis 104

4

105 bis 125

5

126 bis 150

6

Bei jeweils bis zu weiteren 25 SuS ist eine weitere Eingangsklasse zu bilden.

Es gilt die Bandbreite 15 bis 29.

 

Bislang wurden an den Grundschulen lediglich Anmeldungen entgegengenommen. Endgültige Aufnahmeentscheidungen durch die Schulleitungen können gemäß Anweisung der Schulaufsicht erst nach Abschluss der Verfahren zur Ermittlung von sonderpädagogischen Förderbedarfen (AOSF-Verfahren) erfolgen.

 

Die tatsächliche Anmeldezahl von 458 SuS einschließlich der noch fehlenden Anmeldungen (Stand 19.12.2022) ergibt einen Bedarf von 19 Eingangsklassen, der sich noch unter dem Wert der Kommunalen Klassenrichtzahl von 20 bewegen würde (458 : 23 = 19,91 – aufgerundet = 20).

 

Es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht alle angemeldeten Kinder eingeschult werden, da angemeldete Antragskinder eventuell abgelehnt, schulpflichtige Kinder zurückgestellt und einzelne Kinder Förderschulen besuchen werden. Die unter Berücksichtigung dieser Aspekte von den Schulleitungen prognostizierte Anmeldezahl beläuft sich auf insgesamt 434 SuS, welche, mit Blick nur auf die Anmeldezahl, zu 19 Eingangsklassen führen würde.

 

Aufgrund der Erfahrungswerte aus den Vorjahren ist abzuleiten, dass bis zum Beginn des Schuljahres in der Regel noch mindestens 5 SuS, die in den Tabellenwerten nicht berücksichtigt sind, hinzukommen und die Anmeldezahl somit voraussichtlich auf 440 Anmeldungen erhöhen werden.

 

Im letzten Jahr lag die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen noch zwischen 17 und 18. Seinerzeit hat man sich, in Erwartung noch steigender Anmeldezahlen, auf 18 zu bildende Eingangsklassen geeinigt.

Die vor einem Jahr noch prognostizierte Steigerung der Anmeldezahlen hat sich bereits in diesem Jahr mehr als bewahrheitet.

 

In der Schulleiterrunde vom 19.12.2022, unter Beteiligung der Schulaufsicht, wurden die Anmeldezahlen erörtert.

Die tatsächlichen und die prognostizierten Anmeldezahlen je Schulstandort und der Verwaltungsvorschlag zur Bildung der Eingangsklassen, welcher der Empfehlung der Grundschulleiter/innen vom 19.12.2022 entspricht, können der beigefügten Aufstellung entnommen werden.

Bei der Verteilung der Klassen auf die Schulstandorte richtet die Gemeinschaftsgrundschule Heinsberg in diesem Jahr erstmalig einen 5. Zug ein, während alle anderen Standorte zweizügig verfahren.

Um dem Klassenrichtwert an den GL-Schulen gerecht zu werden, müssen die Grundschulen Heinsberg und Oberbruch noch Kinder mit Hinweis auf das Schulwegkriterium zurückweisen bzw. an benachbarte Grundschulen empfehlen.