Sitzung: 25.01.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 6
Vorlage: 2022/Amt 20/00275
Beschluss:
Die Annahme der
vorstehenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird dem Rat
empfohlen.
Die Haushaltssatzung enthält
die Festsetzung
1. des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge
und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres,
der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,
der vorgesehenen Verpflichtungs-ermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,
2. der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
3. des Höchstbetrages der Kredite zur
Liquiditätssicherung
4. der Steuersätze (nachrichtliche Angabe gemäß der Satzung über
die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der
Stadt Heinsberg).
Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt nach vorheriger öffentlicher
Bekanntgabe in der Zeit vom 10.12.2022 bis 01.02.2023 öffentlich aus.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 nebst Anlagen ist in der Sitzung
des Rates der Stadt Heinsberg am 9.12.2022 allen Stadtverordneten zugeleitet
worden.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung
der Stadt Heinsberg
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.
NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Heinsberg
mit Beschluss vom __________ folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung
der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge
auf 135.876.897
EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 136.793.677
EUR
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 114.785.150
EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 129.328.520 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus
der Investitionstätigkeit auf
12.182.680 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus
der Investitionstätigkeit auf
28.817.611 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus
der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
dem Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus
der Finanzierungstätigkeit auf 1.331.300 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen
in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 13.547.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des
voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 916.780 EUR festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite,
die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
20.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die
Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer A) auf 320
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 500
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 431
v.H.
Die Erläuterungen des Bürgermeisters zur Haushaltssatzung sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.