Beschluss:

Es wird beschlossen, die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Industriefestes 2023 in der vorliegenden Fassung zu erlassen. Sie ist Bestandteil der Urschrift.

 


Die „Interessengemeinschaft Heinsberger Industriegebiet“ hat beantragt, aus Anlass des am Samstag, dem 11.03.2023 und Sonntag, dem 12.03.2023, stattfindenden Industriefestes allen Verkaufsstellen im Industrie- und Gewerbegebiet Heinsberg am 12.03.2023 die Möglichkeit zu geben, die Ladengeschäfte von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu Verkaufszwecken geöffnet zu halten.

 

Nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten NRW ist hierfür der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung erforderlich.

 

Das Industriefest Heinsberg ist eine traditionelle Veranstaltung, die in 2023 zum sechsundzwanzigsten Mal durchgeführt wird und jedes Jahr durch ca. 20.000 Besucher frequentiert wird. Die Veranstaltung hat den Charakter eines Straßenfestes, zu dem neben den örtlichen Händlern, die ihre Produkte ausstellen, Schausteller und Jahrmarkt-Händler aus allen Teilen des Landes kommen. Die Festmeile erstreckt sich von der Industriestraße in Richtung Osten bis zur Ferdinand-Porsche-Straße und wird westlich ausgeweitet über die Siemensstraße und Borsigstraße bis zur Humboldtstraße.

 

Die aktuellen Entwicklungen der Coronapandemie werden selbstverständlich vor der Durchführung des verkaufsoffenen Sonntages berücksichtigt, sodass auch ein kurzfristiger Ausfall der Veranstaltung erfolgen kann. Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass in den letzten drei Jahren aufgrund der Coronapandemie das Industriefest nicht durchgeführt werden konnte.