Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Als Delegierte für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur werden benannt:

 

  1. Bürgermeister Kai Louis
  2. Stadtverordneter Kurt Heinrichs

 

Die Stadt Heinsberg wird ihre verbleibende Beitragsteileinheit zur Wahl von Vertretern aus dem Kreis Heinsberg verwenden. Sofern ein/e weitere/r Delegierte/r der Stadt Heinsberg benannt werden kann, wird folgender Vertreter für die Wahl in der Stimmgruppe vorgeschlagen:

 

  1. Stadtverordneter Jochen Lintzen

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, bei einem eventuellen schriftlichen Wahlverfahren, die der Stadt Heinsberg aus der Beitragsteileinheit zustehenden Stimmen für die Stimmgruppe abzugeben.

 

 


Die fünfjährige Wahlperiode und somit auch die Amtszeit der Delegierten der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur endet am 18.6.2023.

 

Jedes Mitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgelegte Einheit an Jahresbeiträgen (Beitragseinheit) Delegierte in die Verbandsversammlung zu entsenden. Bei der Ermittlung der Beitragseinheit wird der durchschnittliche Jahresbeitrag aus den letzten drei Jahren vor Neubildung der Verbandsversammlung zugrunde gelegt. Mit den Jahresbeiträgen, die eine volle Beitragseinheit nicht erreichen oder darüber hinausgehen (Beitragsteileinheiten), können sich die Mitglieder zu Stimmgruppen zusammenschließen. Jede Mitgliedergruppe bildet eine Stimmgruppe.

 

Die Stadt Heinsberg gehört der Mitgliedergruppe 1 - kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden – mit einer Beitragseinheit von 2,7688 an. Somit kann die Stadt Heinsberg zwei Delegierte in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur direkt entsenden. Sofern mehr als ein Vertreter zu bestellen ist, muss gemäß § 113 Abs. 2 GO der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazu zählen.

 

Die übersteigende Beitragsteileinheit wird in die Stimmgruppe eingebracht. Wie bereits bei der Neubildung der Verbandsversammlung im Jahre 2018 praktiziert, empfiehlt es sich, die Beitragsteileinheiten der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg zu bündeln. Die sich hieraus ergebenden zusätzlichen Sitze sollen den Kommunen zufallen, die die höchsten Beitragsteileinheiten eingebracht haben. Diesbezügliche Abstimmungsgespräche haben in der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister stattgefunden. Somit können drei weitere Delegierte aus dem Kreisgebiet Heinsberg für die Stimmgruppe benannt werden. Ein Sitz würde entsprechend der Höhe der eingebrachten Teileinheiten auf die Stadt Heinsberg entfallen.

 

Für die Entsendung der Delegierten sind die Vertretungskörperschaften zuständig. Stellvertreter sind nicht zu benennen.