Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wird beschlossen, das Verfahren zur Einziehung eines Teilstückes der „Max-Planck-Straße“ einzuleiten.

 


Es ist beabsichtigt, das in dem als Anlage beigefügten Lageplan dargestellte Teilstück der „Max-Planck-Straße“ einzuziehen. Das in Rede stehende Teilstück soll anschließend an eine der anliegenden Firmen zur Optimierung der Betriebsabläufe veräußert werden.

 

Hinsichtlich des Betriebes von Frischwasserleitungen und Abwasserkanälen werden der Stadtwerke Heinsberg GmbH sowie der Stadt Heinsberg entsprechende Leitungsrechte als Grunddienstbarkeit eingeräumt.

 

Die Absicht zur Einziehung von Straßen ist gemäß § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz NRW mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen.

 

Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.