Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Stadt Heinsberg erteilt zu dem Abgrabungsantrag der Böse GmbH & Co. KG gem. § 3 des Abgrabungsgesetzes für die Erweiterung der Abgrabung in Heinsberg-Porselen gem. § 36 BauGB ihr Einvernehmen.

 


Die Abgrabungsbehörde des Kreises Heinsberg hat die Stadt Heinsberg mit Verfügung vom 22. Dezember 2022 zur Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum o. g. Antrag aufgefordert.

 

Die Böse GmbH & Co. KG plant die Erweiterung ihrer bestehenden Trockenabgrabung von Kies und Sand in Heinsberg-Porselen um etwa 9,92 ha.

Die Erweiterung der bestehenden Abgrabung soll dem Betrieb langfristige Planungssicherheit hinsichtlich der gewinnbaren Rohstoffe geben. Die aktuell genehmigte Abgrabungsfläche ist nahezu erschöpft.

 

Die Erschließung der Erweiterungsfläche soll über die bisherige Zufahrt von der Dremmener Straße aus erfolgen.

 

Bei einer internen Beteiligung der verschiedenen Fachämter wurden keine Bedenken geäußert.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 13. Dezember 2021 über das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu einem Antrag auf Abgrabungsvorbescheid für das beschriebene Vorhaben beraten und beschlossen.

 

Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.