Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a)       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 87 „Uetterath – Kirchaue / Nygen“ wird nebst Begründung und textlichen Festsetzungen vom 26. Mai 2023 beschlossen.

b)      Die Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 87 „Uetterath – Kirchaue / Nygen“ nebst Begründung und textlichen Festsetzungen vom 26. Mai 2023 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


 

In dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Uetterath – Kirchaue / Nygen“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.

Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 87 „Uetterath – Kirchaue / Nygen“ kann nunmehr mit dem Entwurfsbeschluss und anschließender Offenlage fortgeführt werden.

 

Nach Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.