Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Heinsberg den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zuzustimmen.

 


Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Grebben – Ilbertzstraße / Andreasstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt (Abwägungstabelle).

 

Nach kurzer Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.