Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Geh- und Radweges an der L42 zwischen Geilenkirchen-Nirm und Heinsberg-Randerath wird „ohne Bedenken“ erteilt.

 


Die Bezirksregierung Köln hat die Stadt Heinsberg mit Verfügung vom 27. April 2023 aufgefordert, eine Stellungnahme zu dem Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Radweges an der L42 zwischen Geilenkirchen-Nirm und Heinsberg-Randerath abzugeben.

 

Die der Planfeststellung zugrunde liegende Planung umfasst den verkehrsgerechten Anbau eines Geh- und Radweges entlang der L42 zwischen den Ortschaften Geilenkirchen-Nirm und Heinsberg-Randerath. Träger der Baulast und Vorhabenträger der Maßnahme ist das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW.

 

Der geplante Geh- u. Radweg soll in einer Breite von 2,50 m ausgebaut werden und mit einem Trennstreifen in einer Breite von 1,75 m von der Fahrbahn separiert werden. An beiden Anschlüssen wird der Radweg an die Fahrbahn herangeführt, sodass die Radfahrer innerhalb der Ortschaften die Fahrbahn mitbenutzen können.

 

Die Neuanlage des Verkehrsweges ist im Radverkehrskonzept der Stadt Heinsberg, Maßnahmenachse 40, Abschnitt 3, aufgeführt.

Hier wird ein Neubau eines Geh- und Radweges in einer Breite von 2,50 m empfohlen.

 

Im Rahmen einer internen Ämterbeteiligung wurden keine Bedenken hinsichtlich der Maßnahme geäußert.

 

Nach kurzer Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.