Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wird beschlossen, für die Beteiligung zur Krankenhausfinanzierung beim Abrechnungsobjekt 07010000, Konto 5391 überplanmäßige Mittel in Höhe von 88.863,00 Euro bereitzustellen.

 


Nach § 17 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) in der derzeit geltenden Fassung werden die Gemeinden an den im Haushaltsplan des zuständigen Ministeriums veranschlagten Haushaltsbeträgen der förderfähigen Investitionsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Höhe von 40% beteiligt. Für die Heranziehung ist die Bevölkerungszahl maßgebend. Der Finanzierungsbeitrag wird mit Leistungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) verrechnet.

Die Festsetzung der Beteiligung der Gemeinden zur Krankenhausfinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023 beträgt 738.863,00 Euro. Es liegt eine Überschreitung des Planansatzes in Höhe von 88.863,00 Euro vor.