Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Für die Jahre 2023-2027 wird jährlich ein „Heimat-Preis“ ausgelobt, sofern das Land Nordrhein-Westfalen das Preisgeld in Höhe von 5.000 EUR zur Verfügung stellt.

Folgende Preiskriterien werden festgelegt:

-          Beitrag zur Erhaltung von Tradition, zur Pflege des Brauchtums und zur Erhaltung und Stärkung des lokalen sowie regionalen Erbes der Stadt Heinsberg

-          Beitrag zur Bewahrung und Stärkung, dass die Stadt Heinsberg eine Heimat für alle Bürgerinnen und Bürger sein, bleiben und werden kann.

-          Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts in der Stadt Heinsberg

-          Herausragendes, ehrenamtliches Engagement, welches auf dem Gebiet der Stadt Heinsberg erfolgt bzw. deren Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt und einen heimatlichen Bezug aufweist.

-          Das Projekt sollte bereits umgesetzt sein.

-          Das Preisgeld in Höhe von 5.000 EUR soll in der Staffelung 2.500 EUR (Platz 1), 1.500 EUR (Platz 2) und 1.000 EUR (Platz 3) vergeben werden. Bei nur zwei Preisträgern ist die Staffelung 3.500 EUR (Platz 1) und 1.500 EUR (Platz 2).

 

 


Wie bereits in den letzten Jahren, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung das Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen- Wir fördern, was Menschen verbindet“ ins Leben gerufen. Bis zum 31.12.2027 stellt das Land voraussichtlich jährlich rund 33 Millionen EUR zur Verfügung, um Projekte und Initiativen vor Ort zu fördern.

 

Mit dem Heimat-Preis würdigen Kommunen Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat. Gefördert werden Heimat-Preise, die auf Grundlage eines Ratsbeschlusses durch die Kommune ausgelobt werden. Der Gremienbeschluss muss die Preiskriterien festlegen. Sofern die Landesregierung einen thematischen Schwerpunkt benennt, ist dieser angemessen zu berücksichtigen. Die Landesregierung stellt das Preisgeld zur Verfügung; die Organisation und Veranstaltung der Preisvergabe obliegt der Kommune. Der Heimat-Preis kann als einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder -abstufungen verliehen werden. Kreisangehörige Kommunen können ein Preisgeld von 5.000 EUR ausloben. Die Heimat-Preise können einmal jährlich vergeben werden. Die Maßnahme ist bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres durchzuführen. Was das Land unter „Heimat“ versteht, ist in der Broschüre „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet", erläutert.

 

Folgende Preiskriterien lassen sich daraus für die Verleihung des Heimat-Preises ableiten:

 

-          Beitrag zur Erhaltung von Tradition, zur Pflege des Brauchtums und zur Erhaltung und Stärkung des lokalen sowie regionalen Erbes der Stadt Heinsberg

-          Beitrag zur Bewahrung und Stärkung, dass die Stadt Heinsberg eine Heimat für alle Bürgerinnen und Bürger sein, bleiben und werden kann.

-          Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts in der Stadt Heinsberg

-          Herausragendes, ehrenamtliches Engagement, welches auf dem Gebiet der Stadt Heinsberg erfolgt bzw. deren Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt und einen heimatlichen Bezug aufweist.

-          Das Projekt sollte bereits umgesetzt sein.

 

Es wird angeregt, wie bereits in den letzten beiden Jahren, bis zu drei Projekte bzw. Initiativen auszuzeichnen, wobei für den ersten Platz 2.500 EUR, den zweiten Platz 1.500 EUR und für den dritten Platz 1.000 EUR vergeben werden. Gibt es nur zwei Preisträger, dann ist die Staffelung für Platz 1 3.500 EUR und für Platz 2 1.500 EUR.

 

Vorschläge für den Heimat-Preis 2023 müssen bis zum 30.9.2023 und in den Folgejahren jeweils bis zum 30.09. des Jahres eingereicht sein.

 

Die Bewertung der durchgeführten Projekte erfolgt durch eine Jury. Diese Jury besteht aus dem Bürgermeister, dem Vorsitzenden des Schul- und Kulturausschusses, dem Leiter des Schul-, Kultur- und Sportamtes und jeweils einem Mitglied der im Rat vertretenen Parteien. Diese schlägt dem Rat drei Projekte zur Verleihung des Heimatpreises vor. Der Rat entscheidet über die Vergabe des Preises und kann den Preis auf bis zu drei Projekte aufteilen.