Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 wird zugestimmt. Sie ist Bestandteil der Niederschrift.

 


Die Stadt Heinsberg hat in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen (§§36,77 GVG) aufzustellen.

Aufgrund der auf die Bekanntmachung vom 08.11.2022 eingegangenen Bewerbungen aus der Bevölkerung und der von den Ratsfraktionen vorgeschlagenen interessierten Personen wurde die vorliegende Vorschlagsliste erstellt. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.