Sitzung: 16.03.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 60/00219
Beschluss:
a)
Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle
zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
b)
Die 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 11 „Karken –
Eckholderdriesch“ wird nebst Begründung vom 16. Februar 2016 als Satzung gemäß
§ 10 BauGB beschlossen.
Der
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
07. Dezember 2015 die Aufstellung und den Entwurf der 2. Änderung des
Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 11 „Karken - Eckholderdriesch“ im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB sowie die Offenlage zum Entwurf des
Bauleitplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der
Entwurf der 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 11 „Karken -
Eckholderdriesch“ hat in der Zeit vom 22. Dezember 2015 – 29. Januar
2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Die
im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und
Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).
Die
2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 11 „Karken -
Eckholderdriesch“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB
beschlossen werden.
Stadtverordneter
Reiners beteiligte sich wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der
Abstimmung.