Beschluss:

a) Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

b) Die 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 11 „Karken – Eckholderdriesch“ wird nebst Begründung vom 16. Februar 2016 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 

 


Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 07. Dezember 2015 die Aufstellung und den Entwurf der 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 11 „Karken - Eckholderdriesch“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB sowie die Offenlage zum Entwurf des Bauleitplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 11 „Karken - Eckholderdriesch“ hat in der Zeit vom 22. Dezember 2015 – 29. Januar  2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

 

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).

 

Die 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 11 „Karken - Eckholderdriesch“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 


Stadtverordneter Reiners beteiligte sich wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung.