Sitzung: 13.04.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 30
Vorlage: 2016/Amt 10/00225
Der Wortlaut der zur
Abstimmung gestellten Frage lautete:
Soll dem Bürgerbegehren
„Kurze Beine kurze Wege“ entsprochen werden?
Hinweise
zur Abstimmung:
Ja è Die
Grundschul(neben-)standorte in den Ortsteilen Kempen, Unterbruch, Grebben,
Schafhausen und Oberbruch bleiben bis zum Ende des Schuljahres 2017/18 zur
Durchführung des Schulunterrichts geöffnet.
Ein Bürgerentscheid findet nicht
statt.
Nein èÜber die Öffnung der
Grundschul(neben-)standorte in den Ortsteilen
Kempen, Unterbruch, Grebben Schafhausen und Oberbruch zur Durchführung
des Schulunterrichts bis zum Ende des Schuljahres 2017/18 entscheiden die
Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines durchzuführenden Bürgerentscheids.
Ein
Bürgerbegehren erfordert gemäß § 26 Abs. 6 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen – GO NRW eine doppelte Behandlungspflicht durch den Rat.
Nach Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens durch den Rat hat
dieser weiterhin zu entscheiden,
-
ob
er dem Bürgerbegehren entspricht mit der Konsequenz, dass ein Bürgerentscheid
unterbleibt
oder
-
ob
er dem Bürgerbegehren nicht entspricht mit der Konsequenz, dass ein
Bürgerentscheid durchzuführen ist.
In
der Sitzung nahmen Herr Kellenter als vertretungsberechtigte Person des
Bürgerbegehrens, die Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen sowie Bürgermeister
Dieder zum Bürgerbegehren Stellung.
Auf
Antrag der SPD-Fraktion erfolgte geheime Abstimmung.
Ein Bürgerentscheid
findet statt.
Die
Auszählung der Stimmen erfolgte unter Beteiligung der Fraktionsvorsitzenden.
Alle abgegebenen Stimmen waren gültig.