Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 30

Der Wortlaut der zur Abstimmung gestellten Frage lautete:

Soll dem Bürgerbegehren „Kurze Beine kurze Wege“ entsprochen werden?

 

 

Hinweise zur Abstimmung:

 

Ja     è Die Grundschul(neben-)standorte in den Ortsteilen Kempen, Unterbruch, Grebben, Schafhausen und Oberbruch bleiben bis zum Ende des Schuljahres 2017/18 zur Durchführung des Schulunterrichts geöffnet.

             

              Ein Bürgerentscheid findet nicht statt.       

 

Nein èÜber die Öffnung der Grundschul(neben-)standorte in den Ortsteilen   Kempen, Unterbruch, Grebben Schafhausen und Oberbruch zur Durchführung des Schulunterrichts bis zum Ende des Schuljahres 2017/18 entscheiden die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines durchzuführenden Bürgerentscheids.

 

 

 


Ein Bürgerbegehren erfordert gemäß § 26 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen – GO NRW eine doppelte Behandlungspflicht durch den Rat. Nach Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens durch den Rat hat dieser weiterhin zu entscheiden,

 

-      ob er dem Bürgerbegehren entspricht mit der Konsequenz, dass ein Bürgerentscheid unterbleibt

oder

-      ob er dem Bürgerbegehren nicht entspricht mit der Konsequenz, dass ein Bürgerentscheid durchzuführen ist.

 

 

In der Sitzung nahmen Herr Kellenter als vertretungsberechtigte Person des Bürgerbegehrens, die Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen sowie Bürgermeister Dieder zum Bürgerbegehren Stellung.

 

Auf Antrag der SPD-Fraktion erfolgte geheime Abstimmung.

 


Ein Bürgerentscheid findet statt.

 

Die Auszählung der Stimmen erfolgte unter Beteiligung der Fraktionsvorsitzenden. Alle abgegebenen Stimmen waren gültig.