Sitzung: 13.04.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 10/00227
Beschluss:
Der
Tag des Bürgerentscheids „Kurze Beine kurze Wege“ wird auf den
19. Juni 2016 festgelegt.
Folgt
der Rat nach Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens diesem nicht,
so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Die
Dreimonatsfrist rechnet ab dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulässigkeit
des Bürgerbegehrens.
Nach
§ 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Heinsberg für die Durchführung von
Bürgerentscheiden legt der Rat den Tag des Bürgerentscheids fest. Als
Abstimmungstag kommt nach § 9 Abs. 1 der Satzung nur ein Sonntag in Betracht.
Der
letztmögliche Abstimmungstag innerhalb der Dreimonatsfrist fällt auf den
10. Juli 2016. In Anbetracht des vom Rat im Anschluss an den
Bürgerentscheid festzustellenden Abstimmungsergebnisses und unter
Berücksichtigung der am 11. Juli 2016 beginnenden Sommerferien
schlägt die Verwaltung vor, den Tag des Bürgerentscheids auf den 19. Juni 2016
festzulegen.