Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Tag des Bürgerentscheids „Kurze Beine kurze Wege“ wird auf den 19. Juni 2016 festgelegt.

 


Folgt der Rat nach Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens diesem nicht, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Die Dreimonatsfrist rechnet ab dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

 

Nach § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Heinsberg für die Durchführung von Bürgerentscheiden legt der Rat den Tag des Bürgerentscheids fest. Als Abstimmungstag kommt nach § 9 Abs. 1 der Satzung nur ein Sonntag in Betracht.

 

Der letztmögliche Abstimmungstag innerhalb der Dreimonatsfrist fällt auf den 10. Juli 2016. In Anbetracht des vom Rat im Anschluss an den Bürgerentscheid festzustellenden Abstimmungsergebnisses und unter Berücksichtigung der am 11. Juli 2016 beginnenden Sommerferien schlägt die Verwaltung vor, den Tag des Bürgerentscheids auf den 19. Juni 2016 festzulegen.