Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a)       Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB für die Erweiterung der Abgrabung Himmerich wird erteilt.

b)      Die Stadt Heinsberg wird eine Stellungnahme mit den beschriebenen Anregungen in das Verfahren einbringen.

 


Die Abgrabungsbehörde des Kreises Heinsberg hat die Stadt Heinsberg mit Verfügung vom 27.06.2023 zur Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB aufgefordert.

Gleichzeitig wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme eröffnet.

 

Die Kieswerk Himmerich GmbH beabsichtigt, die Erweiterung ihrer bestehenden Trockenabgrabung von Kies, Sand und Lehm in der Gemarkung Randerath um ca. 29 ha. Zusätzlich sollen ein Restabbau und eine Vertiefung der Abbausohle auf allen noch zugänglichen Flächen der bestehenden Abgrabung erfolgen (Übersichtspläne sind als Anlagen beigefügt).

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.10.2017 die Erteilung des Einvernehmens zu dem seinerzeit vorliegenden Antrag auf einen Abgrabungsvorbescheid für die Erweiterung der Abgrabung Himmerich beschlossen.

Das Einvernehmen zum nun vorliegenden konkreten Abgrabungsantrag ist ebenfalls zu erteilen, da städtebauliche bzw. planungsrechtliche Argumente dem Vorhaben nicht entgegenstehen.

 

Im Rahmen eines Vorgespräches wies die Vorhabenträgerin darauf hin, dass die „Zufahrt Südost“ aus betrieblichen Gründen weiterhin erforderlich sei.

 

Zum Schutz der angrenzenden Wohnbevölkerung im Bereich der „Zufahrt Südost“ vor Staub- und Lärmimmissionen wird angeregt, Maßnahmen zu ergreifen, dass die in den Gutachten genannten „Auflagen“ (Schritttempo, Verbot des Überfahrens der Randstreifen, Abspritzen der Fahrbahn zur Staubminderung) rechtsverbindlich umgesetzt werden.

Durch die Erweiterung der Kiesabgrabung ist zu befürchten, dass es zu einem vermehrten Verkehrsaufkommen im ohnehin schon stark belasteten angrenzenden Straßennetz kommt.

Zum Schutz der Ortslagen wird daher angeregt, dass die Vorhabenträgerin darauf hinwirken soll, dass die an- und abfahrenden LKW nicht die Ortsdurchfahrten von Randerath, Horst, Dremmen, Porselen und Uetterath nutzen.

 

Nach kurzer Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.