Sitzung: 25.09.2023 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2023/Amt 60/00392
Beschluss:
Die Aufstellung der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Schafhausen wird nebst Begründung vom 06. September 2023 beschlossen.
Es ist beabsichtigt, die aus der Übersichtskarte ersichtlichen Flächen im Stadtteil Schafhausen, welche im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen sind, einer Wohnbauflächenentwicklung zuzuführen. Der in diesem Bereich befindliche Sportplatz soll aufgegeben und an einen anderen Ort im Stadtgebiet verlegt werden. Auf Grund der erheblichen Nachfrage und der Nähe zur Kernstadt von Heinsberg, sollen die Flächen als Wohnbauland entwickelt werden.
Das Plangebiet grenzt nordöstlich an die Bebauung „Driescher Kämpen“ bzw. der Kuhlertstraße an. Im Süden schließt das Plangebiet mit dem Entwässerungsgraben ab, der an die rückwertigen Grundstücke der Bebauung an der Schafhausener Straße angrenzt. Im Nordwesten grenzt das Gebiet an die in Hochlage befindliche Bundestraße B221 und im Norden an die Bahnstrecke Heinsberg-Lindern an.
Der
Änderungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 5,7 ha.
Der derzeit gültige
Flächennutzungsplan der Stadt Heinsberg stellt den Bereich des Sportplatzes
einschließlich der nordöstlich angrenzenden Ausgleichsflächen als Grünfläche
und den übrigen Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Ein bebauter
Teilbereich im Geltungsbereich des angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 51
„Driescher Kämpen“ ist aktuell als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt
und soll nunmehr in diesem Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes in
Wohnbaufläche geändert werden. Der Bebauungsplan wurde seinerzeit gem. § 8 Abs.
2 und Abs. 4 BauGB von der Bezirksregierung Köln genehmigt, da das Baugebiet
nicht vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde. Der vorgenannte
Bereich umfasst eine Fläche von ca. 3.600 m² (0,36ha).
Die Grundstücke im Plangebiet befinden sich überwiegend im Eigentum der Stadt Heinsberg.
Nach Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.