Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Kempen wird nebst Begründung vom 04. September 2023 beschlossen.

 


 

Es ist beabsichtigt, angrenzend an die vorhandene Bebauung, einen Bereich zwischen der Oberstraße, der Kempener Straße und der Straße „Hochfeld“ als Wohngebiet zu entwickeln und somit zur Deckung des örtlichen Bedarfs beizutragen.

 

Das Plangebiet (A) im Flächennutzungsplan stellt derzeit Flächen für die Landwirtschaft dar. Der überwiegende Teil des Plangebietes soll zukünftig als Wohnbauflächen dargestellt werden. Dies umfasst eine Fläche von ca. 2,38 ha.

Darüber hinaus werden einige unmittelbar angrenzende Flächen in das Änderungsverfahren einbezogen, deren heutige tatsächliche Nutzung nicht mehr mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes übereinstimmt. Dies umfasst eine Fläche von ca. 0,26 ha.

 

Um im Zusammenhang mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Kempen das Plangebiet (A) ausweisen zu können, ist ein Flächentausch erforderlich. Daher werden zusätzlich zu dem Plangebiet (A) vier Tauschflächen (B – E) in das Änderungsverfahren einbezogen. Diese sind heute im geltenden Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen bzw. gemischte Bauflächen dargestellt, liegen allerdings außerhalb der Ortslagensatzung. Zukünftig sollen sie die Darstellung Flächen für die Landwirtschaft erhalten.

 

Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 89 „Kempen – Kempener Straße / Oberstraße“ durchgeführt werden.

 

Nach Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.