Beschluss:

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heinsberg wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 


Der Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am 2. September 1999 die derzeit gültige Satzung über die Höhe des zu leistenden Verdienstausfalles an beruflich selbständige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen.

 

Nachdem sich die Rechtsgrundlage des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) zum Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) geändert hat, soll aus Gründen der Rechtssicherheit die Satzung über die Höhe des zu leistenden Verdienstausfalles an beruflich selbständige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr an die bestehende Rechtslage angeglichen werden. Darüber hinaus ist der Regelstundensatz seit dem Jahr 1999 unverändert und bedarf einer dementsprechenden Anpassung. Als Ersatz des Verdienstausfalles soll nun ein Regelstundensatz in Höhe von 25,00 € festgelegt werden.