Sitzung: 27.09.2023 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2023/Amt 30/00396
Beschluss:
Die als
Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls für
beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Heinsberg wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift
(Urschrift).
Der Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner
Sitzung am 2. September 1999 die derzeit gültige Satzung über die Höhe des zu
leistenden Verdienstausfalles an beruflich selbständige Angehörige der
Freiwilligen Feuerwehr beschlossen.
Nachdem sich
die Rechtsgrundlage des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
(FSHG) zum Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) geändert hat, soll aus Gründen der Rechtssicherheit
die Satzung über die Höhe des zu leistenden Verdienstausfalles an beruflich
selbständige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr an die bestehende Rechtslage
angeglichen werden. Darüber hinaus ist der Regelstundensatz seit dem Jahr 1999
unverändert und bedarf einer dementsprechenden Anpassung. Als Ersatz des
Verdienstausfalles soll nun ein Regelstundensatz in Höhe von 25,00 € festgelegt
werden.