Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschluss:

a)       Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB für die Erweiterung der Abgrabung Laffeld wird erteilt.

b)      Die Stadt Heinsberg wird eine Stellungnahme ohne Bedenken in das Verfahren einbringen.

 


Die Abgrabungsbehörde des Kreises Heinsberg hat die Stadt Heinsberg mit Verfügung vom 27. September 2023 zur Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB aufgefordert.

Gleichzeitig wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme eröffnet.

 

Die Schlun Umwelt GmbH & Co. KG betreibt in der Nähe der Ortslage Laffeld auf einer Fläche von ca. 8,7 ha eine Abgrabung zur Gewinnung von Sand und Kies. Diese soll laut Antrag vom 01. September 2023 um ca. 1 ha innerhalb der bereits bestehenden Abgrabung erweitert werden. Gleichzeitig soll die Laufzeit für die gesamte Abgrabung für den Abbau bis zum 31.12.2033 und für die Herrichtung bis 31.12.2035 verlängert werden.

 

Das Einvernehmen zum vorliegenden Abgrabungsantrag ist zu erteilen, da städtebauliche oder planungsrechtliche Argumente dem Vorhaben nicht entgegenstehen.

 

Die Stellungnahme der Stadt Heinsberg wird ohne Bedenken gegen das Vorhaben abgegeben.

 

Nach Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.