Sitzung: 04.12.2023 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: 2023/Amt 60/00427
Beschluss:
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat die Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) zu beschließen.
Die aktuelle Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Heinsberg wurde am
24. August 1988 vom Rat der Stadt Heinsberg beschlossen und ist am 20. September 1988 in Kraft
getreten. Aufgrund verschiedener
gesetzlicher Änderungen hat der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und
Gemeindebund eine neue Mustersatzung zur Erschließungsbeitragssatzung
herausgegeben, die als Grundlage für den der Einladung dieser Satzung
beigefügten Satzungsentwurf dient.
Die o. g. Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Novellierung
und Fortschreibung des Baugesetzbuches, welches den rechtlichen Rahmen zur
Erhebung von Erschließungsbeiträgen vorgibt.
Die Anteile der Stadt und der Anlieger am beitragsfähigen
Erschließungsaufwand bleiben unverändert.
Ohne Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.