Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschluss:

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat die Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) zu beschließen.

 


Die aktuelle Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Heinsberg wurde am 24. August 1988 vom Rat der Stadt Heinsberg beschlossen und ist am 20. September 1988 in Kraft getreten. Aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen hat der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund eine neue Mustersatzung zur Erschließungsbeitragssatzung herausgegeben, die als Grundlage für den der Einladung dieser Satzung beigefügten Satzungsentwurf dient.

Die o. g. Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Novellierung und Fortschreibung des Baugesetzbuches, welches den rechtlichen Rahmen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen vorgibt.

Die Anteile der Stadt und der Anlieger am beitragsfähigen Erschließungsaufwand bleiben unverändert.

 

Ohne Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.