Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschluss:

Die Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Sport-, Bildungs- und Verwaltungseinrichtungen Linderner Straße – wird nebst Begründung vom 10. November 2023 beschlossen.

 


 

 

Es ist beabsichtigt, im nordöstlichen Anschluss an die vorhandene Bebauung und den Parkplatz des Kreisgymnasiums an der Linderner Straße einen Sportplatz anzulegen sowie eine Baufläche zur Unterbringung weiterer Erziehungs-, Bildungs- oder Verwaltungseinrichtungen des Kreises Heinsberg auszuweisen.

 

Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,85 ha und liegt am südöstlichen Rand des Stadtbezirks Heinsberg, nördlich der Linderner Straße (L228) und westlich der Bundesstraße 221. Die genaue Abgrenzung kann der obenstehenden Karte entnommen werden.

 

Die Planung wurde in der Sitzung durch den Technischen Beigeordneten Sangermann erläutert.

 

Im Rahmen der Aussprache forderte Stv. Lintzen die Aufnahme des Begriffes „Rasensportplatz“ statt dem in den Planunterlagen verwendeten Begriff „Sportplatz“ in die Niederschrift. Ein Änderungsantrag wurde nicht gestellt.

 

Im Anschluss wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.