Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1

Beschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 „Heinsberg – Solarpark II Tagebau Wilhelm“ wird nebst Begründung vom 09. November 2023 beschlossen.

 


 

 

Es ist beabsichtigt, im Bereich der ehemaligen Abgrabung Waldenrather Weg eine bestehende Flächenphotovoltaikanlage zu erweitern. Die nördlich des Geltungsbereichs gelegene Anlage wurde 2022 in Betrieb genommen. Die entsprechenden Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan Nr. 84 und 39. Änderung des Flächennutzungsplans) wurden 2020 zum Abschluss gebracht.

 

Bei der in Rede stehenden Fläche handelt es sich um eine ehemalige Abgrabungs- und Verfüllfläche, die sich derzeit in der Herrichtung befindet. Da eine Genehmigung der im Außenbereich angestrebten Nutzung nicht als privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) möglich ist, ist zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die ebenfalls durchzuführende 45. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst ca. 4,1 ha und ist der obenstehenden Karte zu entnehmen.

 

Das Projekt wurde in der Sitzung durch Frau Brasche von der Sunfarming GmbH aus Erkner erläutert.

 

Nach Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.