Über die zuständige Immissionsschutzbehörde des Kreises Heinsberg hat die Stadt Heinsberg die Verfügung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW vom 30.01.2023 erhalten, wonach ab der 4. Runde der Lärmaktionsplanung in Deutschland, überall dort, wo Lärm kartiert wurde, auch verpflichtend Lärmaktionspläne aufzustellen sind.

 

Da die Stadt Heinsberg verpflichtet ist, bis zum 18. Juli 2024 einen Lärmaktionsplan zu erstellen, hat das Büro für Stadt- und Verkehrsplanung BSV aus Aachen den Auftrag erhalten, einen Lärmaktionsplan für die Stadt Heinsberg zu erstellen. Im Zuge dessen werden Lärmkarten für die BAB 46, B221 und die L230 gefertigt.

 

Im Rahmen der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes sind zwei Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit durchzuführen. Die 1. Beteiligung soll in der Zeit 19.12.2023 – 26.01.2024 über die Beteiligungsplattform des Landes NRW erfolgen.

 

Die Lärmaktionsplanung wurde in der Sitzung durch Herrn Dr. Baier vom beauftragten Büro für Stadt- und Verkehrsplanung aus Aachen erläutert.