Sitzung: 05.12.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2023/Amt 51/00424
Beschluss:
Der Kindertagesstätten-Bedarfsplan der
Stadt Heinsberg für den Planungszeitraum 2023/ 2024 bis 2027/ 2028 wird
beschlossen.
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist gemäß § 80 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII – verpflichtet, den Jugendhilfeplan zu erstellen und diesen jährlich fortzuschreiben.
Die Bedarfe werden entsprechend der Regelungen im KiBiz und im KiFöG
auf der Grundlage des Buchungsverhaltens der Erziehungsberechtigten in
Zusammenarbeit mit den Trägern der Einrichtungen ermittelt und entsprechende
Gruppenformen gebildet. Der beigefügte Plan weist den aktuellen Stand sowie den
Planungsstand bis 2028 aus.
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes
erteilte der Vorsitzende dem Leiter des Jugendamtes, Herrn Kleinjans, das Wort.
Herr Kleinjans erläuterte den der
Einladung beigefügten Entwurf des Kindertagesstätten-Bedarfsplanes.
Aufgrund des nicht vorhersehbaren Zuzuges
ukrainischer Kriegsflüchtlinge und des damit verbundenen gestiegenen
Betreuungsbedarfes, ist im Ü3-Bereich ein ungedeckter Betreuungsbedarf zu
verzeichnen. Diese fehlenden Betreuungsplätze wurde durch eine Notgruppe sowie
Gruppenüberbelegungen kompensiert.
Zur Deckung des Bedarfes ist im KITA-Jahr
2024/ 2025 nicht davon auszugehen, dass wie geplant langfristig auf das
Vorhalten von einer Notgruppen und den Überbelegungsplätzen verzichtet werden
kann.
Es erging folgender