Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Kindertagesstätten-Bedarfsplan der Stadt Heinsberg für den Planungszeitraum 2023/ 2024 bis 2027/ 2028 wird beschlossen.

 


Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist gemäß § 80 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII – verpflichtet, den Jugendhilfeplan zu erstellen und diesen jährlich fortzuschreiben.

 

Die Bedarfe werden entsprechend der Regelungen im KiBiz und im KiFöG auf der Grundlage des Buchungsverhaltens der Erziehungsberechtigten in Zusammenarbeit mit den Trägern der Einrichtungen ermittelt und entsprechende Gruppenformen gebildet. Der beigefügte Plan weist den aktuellen Stand sowie den Planungsstand bis 2028 aus.

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erteilte der Vorsitzende dem Leiter des Jugendamtes, Herrn Kleinjans, das Wort.

 

Herr Kleinjans erläuterte den der Einladung beigefügten Entwurf des Kindertagesstätten-Bedarfsplanes.

 

Aufgrund des nicht vorhersehbaren Zuzuges ukrainischer Kriegsflüchtlinge und des damit verbundenen gestiegenen Betreuungsbedarfes, ist im Ü3-Bereich ein ungedeckter Betreuungsbedarf zu verzeichnen. Diese fehlenden Betreuungsplätze wurde durch eine Notgruppe sowie Gruppenüberbelegungen kompensiert.

 

Zur Deckung des Bedarfes ist im KITA-Jahr 2024/ 2025 nicht davon auszugehen, dass wie geplant langfristig auf das Vorhalten von einer Notgruppen und den Überbelegungsplätzen verzichtet werden kann.

 

Es erging folgender