Beschluss:

Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg (Abfallgebührensatzung) wird beschlossen. Die Gebührenkalkulation wurde geprüft und gebilligt.

Die Satzung und die Gebührenkalkulation sind Bestandteil der Niederschrift.

 

 


Die aktuelle Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg wurde am 30. September 2015 vom Rat der Stadt Heinsberg beschlossen und ist am 01. Januar 2016 in Kraft getreten. Zuletzt geändert wurde diese Satzung durch die erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg, welche am 01. Oktober 2019 vom Rat der Stadt Heinsberg beschlossen wurde und am 01. Januar 2020 in Kraft getreten ist.

Die Gebührensatzung bezieht sich grundlegend auf die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg. Da ein Neuerlass dieser Satzung vorgesehen ist, muss in der Folge auch die Gebührensatzung neu erlassen werden, um den veränderten rechtlichen Grundlagen Rechnung zu tragen.

Die Gebührensätze der Abfallentsorgung bleiben unverändert.