Beschluss:

Die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßen­reinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Heinsberg wird beschlossen. Die Gebührenkalkulation wurde geprüft und gebilligt.

Die Satzung und die Gebührenkalkulation sind Bestandteil der Niederschrift.

 

 


Die aktuelle Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wurde am 11. Dezember 2009 vom Rat der Stadt Heinsberg beschlossen und ist am 01. Januar 2010 in Kraft getreten. Die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wurde zuletzt durch die 6. Änderungssatzung, welche am 16. Dezember 2020 vom Rat der Stadt Heinsberg beschlossen wurde und am 01. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, geändert. Im Zusammenhang mit Entwicklungen in der Rechtsprechung hat der Städte- und Gemeindebund eine neue Mustersatzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren herausgegeben, die als Grundlage für den der Einladung dieser Sitzung beigefügten Satzungsentwurf dient.

Mit der Überarbeitung der Mustersatzung wird vorrangig eine inhaltlich hinreichend bestimmte Regelung und Klärung der Pflichten bei Straßenreinigung und Winterwartung auf Fahrbahnen und Gehwegen zwischen der Stadt und den Anliegern, insbesondere im Hinblick auf die Leistung als solche, bezweckt.