Sitzung: 07.12.2023 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2023/Amt 60/00427
Beschluss:
Die
Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
(Erschließungsbeitragssatzung – EBS) wird beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.
Die aktuelle Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Heinsberg wurde am
24. August 1988 vom Rat der Stadt Heinsberg beschlossen und ist am 20. September 1988 in Kraft
getreten. Aufgrund verschiedener
gesetzlicher Änderungen hat der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und
Gemeindebund eine neue Mustersatzung zur Erschließungsbeitragssatzung
herausgegeben, die als Grundlage für den der Einladung dieser Satzung
beigefügten Satzungsentwurf dient.
Die o. g. Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Novellierung
und Fortschreibung des Baugesetzbuches, welches den rechtlichen Rahmen zur
Erhebung von Erschließungsbeiträgen vorgibt.
Die Anteile der Stadt und der Anlieger am beitragsfähigen Erschließungsaufwand bleiben unverändert.