Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Träger von Kindertageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Heinsberg werden für das Kindergartenjahr 2024/2025 von allen Zweckbindungen für Plätze, die aus einer Investitionsförderung nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder und dem Kinderbildungsgesetz im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, im Sinne des § 55 Abs. 2 KiBiz befreit.

 


Aufgrund von Zurückstellungen von Ü3-Kindern, die nicht in die Grundschule wechseln, sind die Träger, die aufgrund einer U3-Investitionsförderung einer Zweckbindung unterliegen, nicht in der Lage, die Auflagen dieser Zweckbindung zu erfüllen.

 

§ 55 Abs. 2 KiBiz eröffnet dem Jugendamt die Möglichkeit, die Zweckbindung für ein Kindergartenjahr auszusetzen. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss des Jugendhilfeausschusses.

 

Der Vorsitzende verlas den Tagesordnungspunkt und erteilte dem Leiter des Jugendamtes, Herrn Kleinjans, das Wort.

 

Im Folgenden erläuterte Herr Kleinjans den Tagesordnungspunkt.

 

Nach kurzer Erörterung erging sodann folgender