Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die als Anlage beigefügten Änderungen der Richtlinien der Stadt Heinsberg über die Gewährung von Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) werden mit Wirkung zum 01.07.2024 beschlossen. Die Anlage ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 

 

Anlage

 


Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2019 die erstmals zum 01.01.2014 erlassenen Richtlinien über die Gewährung von Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII den Preissteigerungen und der Rechtslage angepasst. Nach nunmehr 5 Jahren ist es geboten, eine erneute Anpassung vorzunehmen. Insbesondere sind die Pflegegeldleistungen für Bereitschaftspflege und nicht verwandte Pflegefamilien aus Gründen des Wettbewerbs den Leistungen der freien Träger anzupassen. Die Änderungen sind in der Anlage beigefügt. Sie werden in der Sitzung erläutert.

 

Nach Aufruf und Verlesung des Tagesordnungspunktes erteilte der Vorsitzende Herrn Ltd. Stadtrechtsdirektor Jäger das Wort.

 

Herr Jäger erläuterte die der Einladung beigefügten Änderungen der Richtlinien und stellte nochmals ausdrücklich heraus, dass die Anpassung der Pflegegeldleistungen aus Gründen des Wettbewerbs zwingend erforderlich sei.

 

Nach ausgiebiger Aussprache wurde folgender Beschluss gefasst: