Sitzung: 11.03.2024 Bau- und Energieausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2024/Amt 67/00456
Beschluss:
Die Beschaffung eines Kleinschleppers für die Unterhaltung der städtischen Kunstrasenplätze wird beschlossen.
Um die Funktionsfähigkeit eines Kunstrasenplatzes zu bewahren, bedarf es einer intensiven Pflege. Witterungsbedingte Verunreinigungen sollten mindestens einmal wöchentlich entfernt werden. Bei dieser zeitintensiven Reinigung wird der Kunstrasen aufgebürstet und die Füllstoffe egalisiert und gelockert. Weiterhin wird jeder Kunstrasenplatz einmal im Jahr einer Grundreinigung unterzogen. Hierbei wird auch das Granulat von Fremdstoffen gereinigt.
Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Pflege der Kunstrasenflächen ist daher die Beschaffung eines leistungsstarken und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Schleppers zwingend erforderlich.
Um die Kosten der Kunstrasenplatzpflege möglichst gering zu halten, ist die Anschaffung eines gebrauchten Schleppers vorgesehen.
Die Anschaffungskosten für einen gebrauchten Kleinschlepper betragen ca. 40.000,00 €.
In seiner Wortmeldung regte Stadtverordneter Schreinemacher an, eine Gegenüberstellung der Instandhaltungskosten für Kunstrasenplätze im Vergleich zu Naturrasenplätze zu erstellen.
Es erfolgte die Abstimmung.