Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Beschluss:

a)       Die Aufstellung und der Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Uetterath werden nebst Begründung vom 21. Februar 2024 beschlossen.

 

b)      Die Offenlage des Entwurfs nebst Begründung vom 21. Februar 2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


Es ist beabsichtigt, einen Bereich zwischen den Straßen „Kirchaue“ und „Nygen“ sowie der Tränkstraße im Stadtteil Uetterath einer Bebauung zuzuführen.

 

Aktuell ist der in der obenstehenden Karte abgegrenzte Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ im Flächennutzungsplan der Stadt Heinsberg ausgewiesen. Im Rahmen der nun vorliegenden 50. Änderung des Flächennutzungsplanes soll diese Darstellung in „Wohnbaufläche“ geändert werden.

 

Die Größe des Geltungsbereiches dieser Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst ca. 0,8 ha.

 

Ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den in Rede stehenden Bereich musste aufgrund der festgestellten Unanwendbarkeit des § 13b BauGB eingestellt werden. Im Rahmen dieses beschleunigten Verfahrens war vorgesehen, den Flächennutzungsplan im Rahmen einer Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 S. 2 BauGB anzupassen. Aufgrund der neuen Rechtslage ist nunmehr ein Regelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

 

Ohne Aussprache wurde über die Beschlussvorschläge abgestimmt.