Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1

Beschluss:

a)       Der Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „SO Wind Boverath“ wird nebst Begründung vom 20. Februar 2024 beschlossen.

 

b)      Die Offenlage des Entwurfs der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „SO Wind Boverath“ nebst Begründung vom 20. Februar 2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


Einladungskarte SO Wind Boverath

 

In dem Verfahren zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „SO Wind Boverath“ ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.

Das Verfahren kann nunmehr mit dem Entwurfsbeschluss und anschließender Offenlage fortgeführt werden.

 

Ohne Aussprache wurde über die Beschlussvorschläge abgestimmt.