Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Beschluss:

a)       Die Aufstellung und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 87 „Uetterath – Kirchaue / Nygen“ werden nebst Begründung vom 04. März 2024 beschlossen.

 

b)      Die Offenlage des Entwurfs nebst Begründung vom 04. März 2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


 

Es ist beabsichtigt, einen Bereich zwischen den Straßen „Kirchaue“ und „Nygen“ sowie der Tränkstraße im Stadtteil Uetterath einer Bebauung zuzuführen.

 

Ziel und Zweck der Planung ist es, eine städtebauliche Arrondierung des Ortsteils im Bereich Kirchaue / Nygen auf einer bisher unbebauten Fläche südlich des Spielplatzes Nygen herbeizuführen. Dabei soll qualifizierter und aufgelockerter Wohnungsbau entwickelt werden. Es sollen ca. 15 Wohnbaugrundstücke entstehen.

 

Das Plangebiet liegt nördlich des Ortszentrums von Uetterath, östlich der Straße „Kirchaue“ und südlich der Straße „Nygen“ auf einer nicht bebauten Freifläche, die zum Teil mit Bäumen bestanden ist.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst östlich eine als Grünland genutzte Teilfläche, die im Wesentlichen für die landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleibt. Die östlichste Teilfläche an der Tränkstraße ist als Fläche für die Starkregen- bzw. Regenwasserrückhaltung vorgesehen. Die westliche Teilfläche ist als Fläche für den Wohnungsbau vorgesehen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,68 ha, wovon ca. 1,08 ha als Baufläche ausgewiesen werden sollen.

 

Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB musste aufgrund der Unanwendbarkeit der vorgenannten Rechtsvorschrift abgebrochen werden.

Das Verfahren ist nunmehr als reguläres Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

 

Vor der Beratung und Beschlussfassung erläuterte der Technische Beigeordnete Sangermann, dass es nach Versand der Einladung noch zu Änderungen im Plan, den textlichen Festsetzung sowie der Begründung zu dem Bebauungsplan gekommen sei. Die Änderungen wurden in der Sitzung erläutert. Der Beschlussfassung liegen nunmehr die o. g. Dokumente mit Stand vom 04.März 2024 zugrunde. Die geänderten Unterlagen werden der Niederschrift als Anlagen beigefügt.

 

Ohne Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.