Beschluss:

a)       Die Satzung über die teilweise Einziehung eines Teilstückes eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Randerath wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.

b)      Der Rat beauftragt die Verwaltung die Widmung des Flurstückes in der Gemarkung Randerath, Flur 35, Flurstück 61 als Verkehrsfläche für den öffentlichen Verkehr mit der Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ durchzuführen.

 


Ein Teilstück des im Flurbereinigungsverfahren Würm – 11701 – entstandenen Wirtschaftsweges in der Gemarkung Randerath, Flur 35, Flurstück 61 soll eingezogen werden.

 

Der Wirtschaftsweg in der Gemarkung Randerath Flur 35, Flurstück 61 enthält ein Brückenbauwerk über die Wurm, welches durch einen Neubau ersetzt werden soll. Die Flussquerung wird zukünftig nicht mehr für den Fahrzeugverkehr, sondern lediglich für Fußgänger und Radfahrer passierbar sein.