Sitzung: 13.06.2016 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 60/00270
Beschlussvorschlag:
a) Den Stellungnahmen und
Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen
der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
b) Die 38. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Randerath – Am Sandberg“ wird nebst
Begründung vom 25.05.2016 beschlossen.
Kurze sachliche Darstellung und Begründung:
Die
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in
seiner Sitzung am 07. März 2016 beraten. Gleichzeitig empfahl der Planungs-,
Umwelt- und Verkehrsausschuss dem Rat der Stadt Heinsberg, den Stellungnahmen
und Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen. Der Rat wird in seiner
Sitzung am 15. Juni 2016 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung befinden.
Der
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 07. März 2016
sodann den Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Heinsberg „Randerath – Am Sandberg“ beschlossen.
Der
Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg
„Randerath – Am Sandberg“ hat in der Zeit vom 22. März 2016 – 29. April 2016 zu
jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Die
im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung
und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).
Die
38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg kann nunmehr
beschlossen werden.